VERTRAGSBEDINGUNGEN 



Betreiber der Sandstein – Boulderhalle Aschaffenburg ist die project b-mk GmbH

(Geschäftsführer: Mirko Kern)


1. Geltung

1.1 Für die Nutzung der Boulderhalle „Sandstein“ gelten ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertragsabschluss kommt nur mit natürlichen Personen unter der Voraussetzung deren unbeschränkter Geschäftsfähigkeit (Erwachsene) zustande. Beschränkt geschäftsfähige Personen (Minderjährige) benötigen eine Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, die dem Betreiber im Vorfeld vorzulegen ist.

2.2 Der Vertrag kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss nur durch schriftliche Kündigung widerrufen werden.

2.3 Für nicht in Anspruch genommene Leistungen, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, findet keine Kostenerstattung, auch nicht anteilig, statt.

2.4 Der Gesamtpreis der in Anspruch genommenen Leistung wird per Lastschriftverfahren vom Betreiber innerhalb von 14 Tagen vom Konto des Kunden eingezogen. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist der Betreiber berechtigt, ohne weitere Aufforderung Mahnkosten sowie Verzugszinsen, ggf. auch weitere Verzugsschäden, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

3. Haftung

3.1 Die Nutzung der Sandstein – Boulderhalle Aschaffenburg erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Das Risiko von Unfall und Bergung hat jeder Benutzer selbst zu tragen.

3.2 Für Personen- und Sachschäden haftet der Betreiber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung vom Betreiber für Pflichtverletzungen Dritter ist ausgeschlossen.

4. Datenverarbeitung

Der Gast erklärt sich einverstanden, dass sämtliche personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet und gespeichert werden. Es gilt das Datengeheimnis gemäß § 5

Bundesdatenschutzgesetz.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht. Ungültige Vertragsbestimmungen sind wirksam durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Das gleiche gilt für Vertragslücken.

5.2 Von den Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

5.3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes der Leistungals vereinbart.

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